Bisher durften nur Autofahrer, die die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben haben ein Motorrad oder Roller mit 125 ccm fahren.
Das hat sich jetzt geändert:
1. Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mind. 5 Jahren
2. Mindestalter 25 Jahre
3. 9 Fahrschuleinheiten a 90 Minuten (4 Theorie, 5 Praxis), keine Prüfung erforderlich.
4. 125ccm mit maximal 15PS und dabei nicht leichter als 110 kg